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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Winterdienst für Bahnwege im Gallus

10.11.2025 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2025, OF 1793/1 Betreff: Winterdienst für Bahnwege im Gallus Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Wege auf beiden Seiten des Homburger Damms im Gallus bei Schneefall durchgehend räumen zu lassen und in den Winterdienstplan aufnehmen zu lassen. Insbesondere sollen folgende Wege geräumt werden: - Denisweg zwischen Frankenallee und Nied - Schwarzer Weg zwischen Schmidtstraße und Anspacher Straße Begründung: Die Wege auf beiden Seiten des Bahndamms der "Frankfurt-Königsteiner-Bahn" werden von Fußgehenden und Radfahrenden stark genutzt. Bei Schnee und Eis müssen vor allem ältere Menschen weite Umwege in Kauf nehmen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Falschparker Einmündung Hufnagelstraße/Idsteiner Straße II - ruhenden Verkehr Idsteiner Straße ordnen IV

21.10.2025 · Aktualisiert: 03.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7573 entstanden aus Vorlage: OF 1751/1 vom 05.10.2025 Betreff: Falschparker Einmündung Hufnagelstraße/Idsteiner Straße II - ruhenden Verkehr Idsteiner Straße ordnen IV Vorgang: OM 1361/22 OBR 1; ST 988/22 Der Magistrat wird gebeten, das widerrechtliche Parken im Einmündungsbereich der Hufnagelstraße und Idsteiner Straße baulich zu unterbinden, indem eine Sperrfläche markiert und der Bereich zusätzlich mit Radbügeln abgesichert wird (präventives Vorgehen). Begründung: Verkehrsteilnehmer, die von der Hufnagelstraße kommend in die Idsteiner Straße links einbiegen möchten, haben es außergewöhnlich schwer, die Verkehrslage richtig einzuschätzen, da die Sicht durch Falschparker im Kreuzungsbereich versperrt wird. Sofern man sich in die Idsteiner Straße hineintastet, ragt das eigene Fahrzeug bereits so weit in die Idsteiner Straße hinein, bis man etwas sieht, dass es selbst zum Hindernis wird. Teilweise handelt es sich bei den falschparkenden Fahrzeugen um Kastenwagen und Transporter, was die Situation zusätzlich erschwert. Fahrradfahrer haben es ähnlich schwer und diese sind noch mehr gefährdet als Autofahrer, weil sie schnell übersehen werden. Es handelt sich darüber hinaus um einen Schulweg und eine schlechte Sicht gefährdet Kinder auf ihrem Schulweg. Gelegentliche Kontrollen reichen in dieser Situation nicht aus (rein reaktiv). Daher ist eine dauerhafte Barriere notwendig. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger haben sich bereits über diese gefährliche Situation beschwert und der Ortsbeirat darf bisher immer nur erklären, warum aus Sicht des Magistrats etwas nicht geht. Fahrzeuge, Radfahrer und Fußgänger müssen den Querverkehr frühzeitig erkennen können. Abgestellte Fahrzeuge blockieren häufig die Sichtdreiecke, insbesondere bei Kindern und Personen mit eingeschränktem Blickfeld. Frühzeitiges Erkennen von Verkehrsteilnehmern senkt das Unfallrisiko deutlich. In der Praxis wird das gesetzliche Parkverbot häufig ignoriert, weil die 5-Meter-Abstände weder markiert noch räumlich spürbar sind. Bauliche Elemente können hier präventiv und dauerhaft Sicherheit herstellen, statt nachträglich zu ahnden. Durch Pflanzinseln, Fahrradbügel oder Sitzpoller erreicht man einen gestalterischen Zugewinn. Gerade in innerstädtischen Quartieren wie dem Gallus, wo Straßenräume stark verdichtet sind, sollte die Stadt systematisch prüfen, an welchen Kreuzungen Sichtdreiecke durch Falschparker eingeschränkt sind, bauliche Eckausrundungen oder Pollerreihen anlegen und ggf. Bepflanzungen oder Radabstellanlagen als natürliche Barrieren integrieren. ... Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1361 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 988

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Erhöhung des Reinigungsintervalls der Altkleidersammelbehälter auf der Frankenallee/Ecke Rebstöcker Straße

21.10.2025 · Aktualisiert: 03.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7575 entstanden aus Vorlage: OF 1753/1 vom 05.10.2025 Betreff: Erhöhung des Reinigungsintervalls der Altkleidersammelbehälter auf der Frankenallee/Ecke Rebstöcker Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob eine häufigere Leerung der drei Altkleidersammelbehälter des Deutschen Roten Kreuzes an der Kreuzung Frankenallee/Rebstöcker Straße veranlasst werden kann, um die regelmäßige Überfüllung zu verhindern; 2. ob alternativ oder ergänzend die Aufstellung eines weiteren Altkleidersammelbehälters an dieser Stelle möglich ist. Begründung: Die Altkleidersammelbehälter an der Kreuzung Frankenallee/Rebstöcker Straße sind regelmäßig überfüllt. Dadurch quillt Kleidung über und es kommt zu Vermüllung und Verunreinigungen im unmittelbaren Umfeld. Dies beeinträchtigt nicht nur das Stadtbild, sondern führt auch zu hygienischen Problemen. Eine häufigere Leerung oder die Aufstellung eines weiteren Sammelbehälters würde zur Sauberkeit und Ordnung an diesem Standort beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Griesheim: Informationen über Baustellen im Straßenverkehr

21.10.2025 · Aktualisiert: 03.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7508 entstanden aus Vorlage: OF 1306/6 vom 05.10.2025 Betreff: Griesheim: Informationen über Baustellen im Straßenverkehr Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass 1. Baustellen im Straßenbereich den Bürgerinnen und Bürgern rechtzeitig bekannt gegeben werden; 2. der Ortsbeirat rechtzeitig über stattfindende Baustellen im Straßenbereich informiert wird; 3. die Veröffentlichungen auf mainziel.de mit den tatsächlichen Baustellen in Einklang sind und die Auflistung der Baustellen nach Stadtteilen sortiert abrufbar und die Informationen auch zu Umleitungen, die dadurch entstehen, klar dargestellt sind; 4. die Bautrupps verpflichtet werden, angekündigte Baustellen entsprechend der Ankündigung zu bearbeiten und zeitnah abzuschließen; 5. die Bautrupps/Baufirmen aufgefordert werden, bei Nichteinhaltung des Starttermins der angekündigten Bautätigkeiten im öffentlichen Straßenraum umgehend das zuständige Amt darüber in Kenntnis setzen, damit die Bürger entsprechend informiert werden können. Begründung: Zurzeit finden sehr viele Bauvorhaben im öffentlichen Straßenraum statt, die aufgrund von Sanierungen oder der Neuverlegung von Rohren und Leitungen notwendig sind und deren Planung bei vielen Bauvorhaben auch lange Zeit in Anspruch nimmt, bis sie endlich umgesetzt werden können. Diese notwendigen Sanierungen, neuen Verlegungen von Leitungen und Rohren etc. als auch die akuten Baustellen treffen gerade aufeinander. Ständig neue oder wechselnde Baustellen erschweren das alltägliche Leben. Über viele Baustellen gibt es Informationen, sei es, dass die Planungen dem Ortsbeirat vorgestellt werden oder eine entsprechende Bürgerinformation stattfindet. Jedoch erleben die Bürgerinnen und Bürger - gerade in Griesheim -, dass Baustellen donnerstags oder in der Wochenendausgabe der Tageszeitungen kurzfristig bekannt gegeben werden, jedoch auf mainziel.de nicht oder unzureichend zu finden sind. Baustellen werden zwar angekündigt, aber die Baumaßnahmen beginnen nicht oder Baustellen werden plötzlich ohne ausreichende und rechtzeitige Information an die Bürgerinnen und Bürger eingerichtet und es wird mit den Bauarbeiten umgehend begonnen. Über Umleitungsmaßnahmen wird nicht oder nur unzureichend berichtet. Es könnten noch viele weitere Baustellen genannt werden, die gerade in Griesheim-Nord anstehen. Beispielhaft kann an dieser Stelle Folgendes genannt werden: 1. Die Einrichtung der Baustelle Elektronstraße zwischen Autogenstraße und Fabriciusstraße wurde für Montag, den 22.09.2025, kurzfristig in der Zeitung angekündigt, aber bis heute nicht begonnen: 2. Die Baustelle Zum Linnegraben wurde eingerichtet und vollzogen, jedoch gab es überhaupt keine Information an die Bevölkerung: 3. Die Vollsperrung der Mainzer Landstraße zwischen Ackermannstraße und Rebstöcker Straße und die Umleitung vom 06.10.2025 bis zum 08.10.2025 wurden im Höchster Kreisblatt vom 04.10.2025 veröffentlicht. Auf mainziel.de gab es keine Information, was mit dem Straßenbahnverkehr auf der Strecke geschieht (zu finden auf mainziel.de unter "Mainzer Landstraße 409"-Gallus). Um die Akzeptanz der vielen Einschränkungen zu erreichen, muss man die Menschen mitnehmen. Dazu zählt eine gute und korrekte Information sowie eine gut gepflegte mainziel.de-Seite, die übersichtlich und verständlich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

„Schwarzer Weg“ von Eis und Schnee befreien

30.09.2025 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.09.2025, OF 1754/1 Betreff: "Schwarzer Weg" von Eis und Schnee befreien Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert sich mit der Deutschen Bahn ins Benehmen zu setzen, um eine Lösung zu finden, dass der "Schwarze Weg", die Verbindung zwischen Anspacher Straße und Schmidtstraße, im Winter regelmäßig von Schnee und Eis befreit wird. Begründung: Der, in der Zuständigkeit der Deutschen Bahn befindliche "Schwarze Weg" wird nie von Schnee und Eis befreit. Da diese Verbindung zwischen Anspacher Straße und Schmidtstraße stark von Fußgängern und Fahrradfahrern frequentiert wird, ist es dringend geboten, dass dort regelmäßig ein Winterdienst für eine gefahrlose Nutzung sorgt. Da die Deutsche Bahn sich bisher nicht in der Verantwortung sieht tätig zu werden, muss die Stadt für ihre Bürger eine sichere Lösung zur Nutzung des Weges finden. Quelle: Google Maps Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 1754/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Annahme); CDU (= Enthaltung)

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Müllbegehungen und zusätzliche Reinigungen im Gallus

28.07.2025 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.07.2025, OF 1706/1 Betreff: Müllbegehungen und zusätzliche Reinigungen im Gallus Vorgang: E 201/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994 (E 201), gebeten, über den Sonderfonds "Mehr Sauberkeit in den Stadtteilen" für die Summe von 5.000 Euro wöchentliche Müllbegehungen und - falls erforderlich - Sonderreinigungen durch die FES in folgenden Bereichen zu beauftragen: - Idsteiner Straße zwischen Hufnagelstraße und Günderrodestraße (inklusive Bahnunterführung), - Günderrodestraße zwischen Kölner Straße und Frankenallee (insbesondere die Gehwege unterhalb der Bahnstrecke), - Kölner Straße zwischen Günderrodestraße und Speyerer Straße, - Koblenzer Straße, - Hellerhofstraße zwischen Kölner Straße und Frankenallee, - Gutenbergstraße zwischen Kölner Straße und Frankenallee. Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat über den Start und das - budgetbedingte - Ende der Sonderaktion zu informieren, damit der Erfolg dieser Zusatzmaßnahmen evaluiert werden kann. Begründung: In den genannten Straßenbereichen kommt es immer wieder zu Beschwerden über illegale Müllablagerungen und herumliegenden Müll. Hier könnten wöchentliche Müllbegehungen mit Sonderreinigungen zumindest temporär Abhilfe schaffen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 201 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 42 Beschluss: Initiative OI 111 2025 Die Vorlage OF 1706/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Linke gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Gehweg durch den KGV Rebstock e. V. prüfen und ermöglichen

24.06.2025 · Aktualisiert: 09.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7155 entstanden aus Vorlage: OF 1646/1 vom 03.06.2025 Betreff: Gehweg durch den KGV Rebstock e. V. prüfen und ermöglichen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob zwischen der Schmidtstraße 16 und der Anspacher Straße 63 ein Wegerecht durch den KGV Rebstock e. V. gemäß beiliegender Grafik besteht oder ein solches eingerichtet werden kann. Sofern eine Durchwegung möglich ist, möge der Magistrat diese zu gewöhnlichen Tageszeiten ermöglichen. Begründung: Anwohnende in der Anspacher Straße müssen derzeit bis zur Hausnummer 9 einen Umweg gehen, bevor sie auf den Fußweg in Richtung Schmidtstraße einbiegen können. Damit umrunden sie weite Teile des Kleingartenvereins. Ein Fußweg zwischen Anspacher Straße 63 zur Schmidtstraße würde eine Abkürzung von bis zu 250 Meter bedeuten. Von der Schmidtstraße betrachtend gibt es zwei potentielle Wege, die den KGV durchqueren. Der erste beginnt 30 Meter nach der Schmidtstraße und führt mit einer Abbiegung auf einer Strecke von 100 Metern an der Kantine des KGV vorbei. Der andere beginnt 80 Meter nach der Schmidstraße und quert ca. 35 Meter durch den KGV. Es wäre für die Anwohnenden wünschenswert, wenn wenigstens einer dieser Wege zu gewöhnlichen Tageszeiten als Abkürzung zur Verfügung stehen würde. Bild: Google Maps mit eigener Ergänzung Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1459

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Umbenennung der Haltestelle „Kriegkstraße“ in „Golub-Lebedenko-Platz“ im Gallus

24.06.2025 · Aktualisiert: 16.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7156 entstanden aus Vorlage: OF 1647/1 vom 29.05.2025 Betreff: Umbenennung der Haltestelle "Kriegkstraße" in "Golub-Lebedenko-Platz" im Gallus Der Magistrat wird gebeten, auf die traffiQ zuzugehen, um die Umbenennung der Haltestelle "Kriegkstraße" der Straßenbahnlinie 14 und Buslinie 52 in "Golub-Lebedenko-Platz" anzuregen. Begründung: Die Haltestelle der Straßenbahnlinie 14 in der Kleyerstraße liegt zwischen dem Golub-Lebedenko-Platz und der Einmündung in die Kriegkstraße. Aufgrund der großen Länge der Kriegkstraße zwischen Idsteiner Straße und Kleyerstraße würde eine Umbenennung für eine bessere Auffindbarkeit sorgen. Zu Ehren der in den letzten Tagen vor Kriegsende ermordeten Häftlinge Adam Golub und Georgij Lebedenko aus dem KZ Adlerwerke, hat der Ortsbeirat 1 mit Stimmen von Bündnis 90/DIE GRÜNEN, SPD und CDU eine bisher namenlose Fläche 1997 in Golub-Lebedenko-Platz benannt. Gerade erst wurde zum 80. Mal an den Todesmarsch aus dem KZ Katzbach erinnert. Dabei wurde auch speziell der beiden vorab erwähnten Häftlinge gedacht, denen am 14.03.1945 die Flucht gelang, die jedoch von Anwohnenden verraten und dann an Ort und Stelle von der SS hingerichtet wurden. Bilder: Google Maps, Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1593

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Fragen zum geplanten Regionalbahnhalt im Gallus

08.06.2025 · Aktualisiert: 08.07.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.06.2025, OF 1644/1 Betreff: Fragen zum geplanten Regionalbahnhalt im Gallus Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen unter Beteiligung der Deutschen Bahn zu beantworten: 1. Wie ist der aktuelle Planungsstand zu einem weiteren Regionalbahnhalt im Gallus? 2. Bis wann ist mit einer Realisierung zu rechnen? 3. Der zu bauende Bahnhof könnte z.B. mit der Bebauung des Teves-/Avaya-Geländes oder alternativ mit der Verlängerung der U5 zum Römerhof kombiniert werden, um einen intermodalen Umstieg zu ermöglichen. Wurden diese Varianten bereits geprüft? 4. Welche weiteren Varianten kommen als Standort für den Bahnhof in Frage? 5. Wurde bereits eine Machbarkeitsstudie erstellt und wenn ja, mit welchem Ergebnis und wenn nein, bis wann ist damit zu rechnen? Begründung: Der letzte Stand war, dass der Regionalbahnhalt im Gallus Bestandteil des "Gesamtverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main 2005" sei und eine spätere Realisierung weiterhin überprüft werde. Daher wäre eine aktuelle Auskunft wünschenswert, um die Bürger informiert zu halten. Möglicher Halt Rebstöcker Straße, Quelle: Google Maps Möglicher Halt Schmidtstraße, Quelle: Google Maps Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 11.05.2025, OF 1633/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1217 2025 1. Die Vorlage OF 1633/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1644/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, CDU, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen SPD und Die Partei (= Ablehnung)

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Ruhenden Verkehr Idsteiner Straße ordnen III

27.05.2025 · Aktualisiert: 25.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7063 entstanden aus Vorlage: OF 1613/1 vom 11.05.2025 Betreff: Ruhenden Verkehr Idsteiner Straße ordnen III Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Einmündung der Kriegkstraße in die Idsteiner Straße von der Kriegkstraße kommend den Bereich rechts in der Idsteiner Straße durch eine Sperrfläche abzusichern sowie entlang des Gehwegs bis hin zu den offiziellen Parkbuchten rotweiße Poller zu ergänzen, bei Bedarf mit Feuerwehrschließung. Außerdem muss das Piktogramm auf der Fahrbahn, welches auf Kinder aufmerksam macht, erneuert werden. Begründung: Durch Falschparker ist der Bereich schlecht einsehbar und eingeengt, was die Sicherheit und das frühzeitige Gesehenwerden anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere von Kindern, negativ beeinträchtigt. Auch der Gehweg wird teilweise beparkt. Daher ist eine bessere Ordnung des ruhenden Verkehrs angezeigt. Falschparker im Bereich der Einmündung Piktogramm Gehwegparken Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1623

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Verkehrssituation Ecke Lahnstraße/Rebstöcker Straße rund um die Kita Lahn ́sche Höfe sicherer gestalten - noch mal von vorne

27.05.2025 · Aktualisiert: 16.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7073 entstanden aus Vorlage: OF 1632/1 vom 06.05.2025 Betreff: Verkehrssituation Ecke Lahnstraße/Rebstöcker Straße rund um die Kita Lahn'sche Höfe sicherer gestalten - noch mal von vorne Vorgang: OM 5836/24 OBR 1; ST 92/25 In der Stellungnahme vom 13.01.2025, ST 92, lokalisierte der Magistrat die Kita Lahn'sche Höfe in der Ecke Lahnstraße/Gustavsburgplatz. Diese Adresse gibt es aber gar nicht, weshalb sich dort auch keine Kita befinden kann. Die Kita befindet sich in der Rebstöcker Straße 20 und hat ihren Eingang zur Rebstöcker Straße, weshalb der Ortsbeirat unter anderem Tempo 30 auf der Rebstöcker Straße fordert. Dies vorangeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Antwort zu der Anregung vom 03.09.2024, OM 5836, in den Punkten 1 bis 3 zu revidieren und das Geforderte vollständig umzusetzen. Begründung: Die Annahmen in der Stellungnahme ST 92 sind falsch. Da die Verkehrssituation folgerichtig weiterhin gefährlich ist, wird der Magistrat nochmals zum Handeln aufgefordert, die bestehenden Gefahrenpunkte vollständig zu beheben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5836 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 92 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1594

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Ruhenden Verkehr Idsteiner Straße ordnen I

29.04.2025 · Aktualisiert: 23.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.04.2025, OM 6927 entstanden aus Vorlage: OF 1592/1 vom 10.04.2025 Betreff: Ruhenden Verkehr Idsteiner Straße ordnen I Der Magistrat wird gebeten, an der Einmündung der Knorrstraße in die Idsteiner Straße den Bereich rechts der Einmündung bis zur offiziellen Parkbucht als Sperrfläche zu markieren und den Bereich entweder mit einem Fahrradbügel oder, falls nicht möglich, einem rot- weißen Poller abzusichern. Begründung: Durch Falschparker wird die Sicht in die Idsteiner Straße von Knorrstraße kommend erheblich eingeschränkt, was Sicherheit und Verkehrsfluss unnötig gefährdet. Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1223

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Ruhenden Verkehr Idsteiner Straße ordnen II

29.04.2025 · Aktualisiert: 12.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.04.2025, OM 6928 entstanden aus Vorlage: OF 1593/1 vom 10.04.2025 Betreff: Ruhenden Verkehr Idsteiner Straße ordnen II Der Magistrat wird gebeten, den Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) in der Idsteiner Straße zwischen Knorrstraße und Hufnagelstraße in Fahrtrichtung stadtauswärts an der rechten Straßenseite für den fließenden Verkehr besser einsehbar zu machen, um die Gefahr für Fußgänger, nicht rechtzeitig gesehen zu werden, insbesondere für Kinder, zu minimieren, indem die Sperrfläche vergrößert und die Parkbucht entsprechend reduziert wird. Begründung: Die Idsteiner Straße ist eine vielbefahrene Straße. Im Umkreis befinden sich mehrere Schulen sowie Kindergärten. Durch unachtsames und unangepasstes Fahrverhalten können Kinder gefährdet werden. Um das Risiko zu minimieren, sind gut einsehbare Fußgängerüberwege unabdingbar. Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1364

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Was überwachen die Kameras in der Wallauer Straße und der Mammolshainer Straße?

10.04.2025 · Aktualisiert: 04.06.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.04.2025, OF 1600/1 Betreff: Was überwachen die Kameras in der Wallauer Straße und der Mammolshainer Straße? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten bei der Vonovia Auskunft einzuholen, zu welchem Zweck an den Häusern der Neubaublocks in der Wallauer- bzw. Mammolshainerstraße jetzt nachträglich Überwachungskameras angebracht wurden. Des Weiteren klären zu lassen, inwieweit von diesen Kameras nicht nur die privaten Grundstücksflächen, sondern auch öffentlicher Raum aufgenommen wird. Begründung: Diese Kameras sind so an den Häusern angebracht, dass man nicht mit Sicherheit sagen kann, dass ausschließlich private Flachen im Fokus dieser Kameras liegen. Aufnahmen im öffentlichen Raum sind aus Gründen des Schutzes der Privatsphäre der gefilmten Passanten nicht zulässig und müsste unterbunden werden. Deshalb muss rechtliche Klarheit geschaffen werden. Foto: privat Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 1600/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: 1 GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen 3 GRÜNE, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei (= Beratung); 2 GRÜNE (= Enthaltung) 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 1600/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen FDP und BFF (= Annahme); SPD (= Enthaltung)

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

„Tauben füttern verboten“Schilder anbringen

10.04.2025 · Aktualisiert: 04.06.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.04.2025, OF 1599/1 Betreff: "Tauben füttern verboten"-Schilder anbringen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass an dem Bolzplatz an der Anspacher Straße Schilder mit dem Hinweis "Tauben füttern verboten" angebracht werden. Begründung: In Frankfurt ist es grundsätzlich untersagt Tauben zu füttern, wer dies nicht beachtet muss mit einem Bußgeldbescheid rechnen. Am Bolzplatz an der Anspacher Straße wird regelmäßig Futter für Taube ausgestreut. Diese Fütterung lockt immer mehr Tauben an, was zu großer Verunreinigung auf dem Bolzplatz führt. Da anscheinend dort niemand von dem städtischen Fütterverbot Kenntnis hat, ist es dringend notwendig diesen Platz mit entsprechenden Verbotsschildern auszustatten. Foto. privat Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 1599/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: 1 GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen 3 GRÜNE, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei (= Beratung); 2 GRÜNE (= Enthaltung) 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 1599/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen FDP und BFF (= Annahme); CDU und SPD (= Enthaltung)

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Baugrundstücke Gustavsburgplatz: Dekontaminieren, entwickeln, begrünen

08.04.2025 · Aktualisiert: 09.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2025, OF 1589/1 Betreff: Baugrundstücke Gustavsburgplatz: Dekontaminieren, entwickeln, begrünen Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunfts-ersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Auskunft zu geben über den aktuellen Stand der Maßnahmen in Bezug auf die brachliegenden Grundstücke mit den Flurstücksnummern 13/1 und 14/1 entlang der Rebstöcker Straße / Bahnlinie am Gustavsburgplatz und insbesondere folgende Fragen zu beantworten: 1. Befinden sich die Grundstücke nach wie vor im Eigentum des Magistrats? 2. Kommt der Verursacher der Kontamination, Fa. Continental als Rechtsnachfolgerin der Fa. Teves, weiterhin für die Kosten der Schadstoffsanierungen auf? 3. Welche Schadstoffsanierungsmaßnahmen wurden in der Vergangenheit durchgeführt? 4. Welche Schadstoffsanierungsmaßnahmen werden laufend durchgeführt und wie lange? 5. Welche Schadstoffsanierungsmaßnahmen werden künftig erforderlich? 6. Führt die sich zwischenzeitlich ausbreitende Vegetation durch Aufbrechen der alten Bodenplatten zu einem regenwasserbedingten Schadstoffeintrag im Boden und somit zu einer Verschlechterung? 7. Warum wurden die Grundstücke bisher nicht saniert, entwickelt und bebaut? 8. Wann und in welchem Maße bzw. mit welcher Nutzung sollen die Grundstücke bebaut werden? 9. Wie stellt der Magistrat sicher, dass große Flächen der Grundstücke entsiegelt und intensiv begrünt werden, zum Beispiel mit einem Tiny Forest? 10. Falls das nicht möglich sein sollte, welche Ersatzflächen wird der Magistrat zu Tiny Forests umwandeln lassen? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 20 Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über die Vorlage OF 1589/1 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1178 2025 Der Ziffer 1. wird mit der Maßgabe zugestimmt das die Formulierung "Magistrat" durch "Stadt Frankfurt" ersetzt wird. Den Ziffern 2. bis 8. der Vorlage OF 1589/1 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Die Ziffern 9. bis 10. der Vorlage OF 1589/1 werden abgelehnt. Abstimmung: Ziffern 1. bis 8.: Einstimmige Annahme Ziffern 9. und 10.: CDU, SPD, FDP, Linke, Die Partei und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Straßenüberquerung Idsteinerstraße/Hornauer Straße sicher und barrierefrei ermöglichen

18.03.2025 · Aktualisiert: 06.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6658 entstanden aus Vorlage: OF 1553/1 vom 01.03.2025 Betreff: Straßenüberquerung Idsteinerstraße/Hornauer Straße sicher und barrierefrei ermöglichen Der Magistrat wird gebeten, die Überquerung der Idsteiner Straße auf Höhe der Hornauer Straße von der Verkehrssicherheit her analog zur Stelle auf Höhe der Schneidhainer Straße zu gestalten. Hierfür ist auf der Sperrfläche an der Nordseite ein rot-weißer Poller mit Feuerwehrschließung anzubringen, damit dort nicht mehr geparkt werden kann. Begründung: Durch parkende Fahrzeuge ist die Sicht erheblich eingeschränkt und die Querung der Straße nicht barrierefrei möglich. Das Beispiel an anderer Stelle zeigt, wie es besser geht. Idsteiner Straße/Hornauer Straße Idsteiner Straße/Schneidhainer Straße (Quelle: Privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1316

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Wiederherstellung des Kameruner Rosengärtchens nach Beendigung der Baumaßnahme

18.02.2025 · Aktualisiert: 03.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6545 entstanden aus Vorlage: OF 1520/1 vom 02.02.2025 Betreff: Wiederherstellung des Kameruner Rosengärtchens nach Beendigung der Baumaßnahme Der Magistrat wird gebeten, auf die ABG als Bauherrin des Objekts "Altenhainer Straße ohne Nummer" zuzugehen und diese aufzufordern, nach Beendigung der Baumaßnahme den Fußweg Kameruner Rosengärtchen wieder als solchen verkehrssicher herzustellen. Dies soll insbesondere durch Ausbesserungen des Bodenbelags geschehen, der durch das ständige Befahren auch mit schweren Fahrzeugen stark in Mitleidenschaft gezogen wurde. Ferner wird der Magistrat gebeten, das Befahren von Richtung Schneidhainer Straße aus durch geeignete Maßnahmen, insbesondere durch Poller, zu unterbinden. Begründung: Die Baustelle der ABG in der Altenhainer Straße, die vor allem durch das Kameruner Rosengärtchen angedient wurde, wird in den nächsten Wochen fertiggestellt werden. Während des Baus wurde der Fußweg werktäglich durch viele Handwerkerfahrzeuge befahren, auch schwere Kräne wurde über den Weg angeliefert. Dies hat bei dem nicht asphaltierten Weg zu Schäden geführt, die ihn vor allem bei nasser Witterung für Fußgänger schwer passierbar machen. Der Fußweg war zuvor sehr beliebt, um von der Idsteiner Straße und den anliegenden Wohneinheiten Richtung Tel-Aviv-Platz und Europagarten zu kommen. Auch für die Nutzer des Kinderzentrums Idsteiner Straße ist der Weg wesentlich, um in die Einrichtung zu kommen. Durch das Parken der Handwerkerautos hat sich der Fußweg und Teile der angrenzenden Rasenflächen auch bei Anwohnern als beliebter Parkplatz etabliert. Das Beparken soll durch die Abpollerung unterbunden werden. Die Feuerwehrzufahrt ist weiterhin aus Richtung Idsteiner Straße gegeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Zebrastreifen Bushaltestelle „Eppenhainer Straße“

21.01.2025 · Aktualisiert: 13.05.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6359 entstanden aus Vorlage: OF 1500/1 vom 05.01.2025 Betreff: Zebrastreifen Bushaltestelle "Eppenhainer Straße" Der Magistrat wird gebeten, einen Zebrastreifen an der Bushaltestelle "Eppenhainer Straße" in der Idsteiner Straße einzurichten. Begründung: Da es an dieser Stelle vermehrt zu Unfällen gekommen ist, wird ein Zebrastreifen benötigt, um das sichere Überqueren der Straße zu ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 778 Beratung im Ortsbeirat: 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Radweg Mainzer Landstraße/Rebstöcker Straße sichtbarer kennzeichnen

21.01.2025 · Aktualisiert: 13.05.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6357 entstanden aus Vorlage: OF 1498/1 vom 10.12.2024 Betreff: Radweg Mainzer Landstraße/Rebstöcker Straße sichtbarer kennzeichnen Vorgang: OM 3589/23 OBR 1; ST 1319/23 Der Magistrat wird gebeten, den bestehenden Radweg auf dem Gehweg der Mainzer Landstraße zwischen Sodener Straße und Rebstöcker Straße stadtauswärts sichtbarer zu kennzeichnen, um die Verkehrssicherheit von Radfahrenden und zu Fuß Gehenden zu erhöhen. Farbige Markierungen am Boden sind weiteren Beschilderungen vorzuziehen. In der Stellungnahme vom 12.06.2023, ST 1319, versprach der Magistrat, für eine sichere und deutliche Führung des Radverkehrs an der Haltestelle "Rebstöcker Straße" zu sorgen. Er wird weiterhin gebeten, diese Maßnahme unverzüglich umzusetzen. Begründung: Zahlreiche Menschen im Gallus beklagen sich darüber, dass es beim Ein- und Aussteigen an der Straßenbahnhaltestelle "Rebstöcker Straße" oft zu Beinahe-Zusammenstößen zwischen Radfahrenden und zu Fuß Gehenden kommt. Grund dafür ist, dass der schmale Radweg auf dem Gehweg hinter dem Wartehäuschen der Haltestelle entlangführt und nur sehr schlecht markiert ist. Eine farbige Markierung mit zwei weißen durchgehenden Linien mit Fahrradpiktogrammen, Markierungen der Fußquerungen und/oder eine Rotmarkierung signalisiert den Verkehrsteilnehmenden, dass Rad- und Fußverkehr auf engem Raum geführt werden. Zusätzliche Schilder würden aus Erfahrung nur mehr Verwirrung stiften und nicht zur Sicherheit beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.02.2023, OM 3589 Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1319 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 781 Beratung im Ortsbeirat: 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ergänzung der fehlendenFußgängerüberwege an der Kreuzung Idsteiner Straße/Schwalbacher Straße

29.10.2024 · Aktualisiert: 18.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 6002 entstanden aus Vorlage: OF 1411/1 vom 08.10.2024 Betreff: Ergänzung der fehlendenFußgängerüberwege an der Kreuzung Idsteiner Straße/Schwalbacher Straße An der Kreuzung Idsteiner Straße/Schwalbacher Straße sind bisher nur auf der südlichen und westlichen Seite des Kreisels Fußgängerüberwege vorhanden, während sie auf der nördlichen und östlichen Seite fehlen. Diese inkonsistente Gestaltung führt zu Einschränkungen für zu Fuß Gehende, die die Kreuzung sicher überqueren möchten. Insbesondere für die Schüler *innen der angrenzenden Paul-Hindemith-Schule stellt die gegenwärtige Situation eine hohe Gefährdungslage dar. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, die fehlenden Fußgängerüberwege an der Kreuzung Idsteiner Straße/Schwalbacher Straße ergänzen zu lassen, um eine sichere und durchgehende Querung in alle Richtungen zu ermöglichen. Zudem sollen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um den Kreisel für Autofahrende übersichtlicher zu gestalten und gleichzeitig die Rücksichtnahme auf zu Fuß Gehende zu fördern. Begründung: Die unvollständige Ausstattung der Kreuzung mit Fußgängerüberwegen schafft ein Sicherheitsrisiko, da zu Fuß Gehende gezwungen sind, ungeschützte Straßenbereiche zu überqueren. Besonders betroffen ist der Weg von der südwestlichen auf die nordöstliche Seite des Kreisels. Im Gegensatz hierzu sind in der parallelen Frankenallee an allen Kreuzungen Fußgängerüberwege in jede Richtung vorhanden, was die fehlenden Überwege an der Idsteiner Straße/Schwalbacher Straße noch deutlicher unterstreicht. Zudem wird die fehlende Sicherheit für Schüler*innen immer wieder von besorgten Eltern kritisiert. Eine umfassende Nachrüstung aller Seiten mit Fußgängerüberwegen würde die Sicherheit erhöhen und die Kreuzung insgesamt barrierefreier gestalten. Fotos: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 279

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssituation Lahnstraße/Ecke Rebstöcker Straße rund um die Kita Lahn’sche Höfe sicherer gestalten

03.09.2024 · Aktualisiert: 13.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5836 entstanden aus Vorlage: OF 1357/1 vom 13.08.2024 Betreff: Verkehrssituation Lahnstraße/Ecke Rebstöcker Straße rund um die Kita Lahn'sche Höfe sicherer gestalten Vorgang: OM 2005/22 OBR 1; ST 1816/22; OM 4054/23 OBR 1; ST 409/24 Der Magistrat wird gebeten, durch folgende Maßnahmen die Verkehrssicherheit rund um die Kita Lahn'sche Höfe zu erhöhen: 1. Rund um die Kita Lahn'sche Höfe soll auf der Rebstöcker Straße eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 angeordnet werden, da hier leider regelmäßig "sehr sportlich" gefahren wird. 2. Im Zuge von Tempo 30 soll der in der Stellungnahme vom 06.06.2024, ST 409, angesprochene Überweg von der Lahnstraße zur Straßenbahnhaltestelle geprüft und umgesetzt werden, da nun aufgrund der reduzierten Geschwindigkeit eine sicherere Gesamtsituation geschaffen ist. Der Überweg wird benötigt, da der Umweg über zwei weitere Kreuzungen für viele zu Fuß Gehende zu aufwendig und den Kindern nicht zu erklären ist. 3. Der nach Bauarbeiten kaum erkennbare Fußgängerüberweg Lahnstraße/Ecke Krifteler Straße soll in Kürze farblich erneuert werden. In diesem Zuge soll auch das entfernte Schild "Fußgängerüberweg" wieder aufgestellt werden. 4. Die im Jahr 2023 ausgesetzten Geschwindigkeitskontrollen in der Rebstöcker Straße sollen wieder aufgenommen werden. Eine regelmäßige Geschwindigkeitskontrolle soll zukünftig auch in der westlichen Lahnstraße in Nähe der Kita erfolgen. 5. Der Häuserblock Rebstöcker Straße/Lahnstraße/Krifteler Straße soll möglichst zügig, in Abstimmung mit der Kinderbeauftragten, anhand der dortigen Nutzungsbedürfnisse in den Schulwegeplan aufgenommen werden. Begründung: Der Häuserblock Rebstöcker Straße/Lahnstraße/Krifteler Straße wurde vor Jahren mit Wohngebäuden und einer Kita bebaut. Er wurde jedoch nicht in den Schulwegeplan einbezogen, obwohl dort zahlreiche Familien mit schulpflichtigen Kindern leben. Der Fußgängerüberweg auf der Lahnstraße über die Krifteler Straße ist in der Stellungnahme vom 15.08.2022, ST 1816, in der Zeichnung 22/0000 Blatt 1 zur Krifteler Straße noch enthalten, seit Fertigstellung von Bauarbeiten jedoch kaum noch erkennbar. Die Anwohnenden fordern die Wiederherstellung des "Zebrastreifens", insbesondere für die Schul- und Kindergartenkinder. Fotos: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 2005 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1816 Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4054 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 409 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 92 Antrag vom 06.05.2025, OF 1632/1 Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7073 Beratung im Ortsbeirat: 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel für die Idsteiner Straße

02.07.2024 · Aktualisiert: 23.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5746 entstanden aus Vorlage: OF 1316/1 vom 16.06.2024 Betreff: Fahrradbügel für die Idsteiner Straße Der Magistrat wird gebeten, vor der Idsteiner Straße 196 (Kiosk) noch einen weiteren Anlehnbügel für Fahrräder, Modell ähnlich wie in der nahen Kurve, montieren zu lassen. Begründung: Der Gehweg vor dem Kiosk ist meistens durch Kfz ordnungswidrig beparkt, sodass dort nicht mehr ausreichend Platz für Fußgänger zur Verfügung steht. Quelle: Privat/Google Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1691

OF (Antrag Ortsbeirat)

Sicherheit und Sauberkeit gewährleisten - Wegerecht vorrübergehend beschränken – Eppenhainer Straße

15.06.2024 · Aktualisiert: 19.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2024, OF 1312/1 Betreff: Sicherheit und Sauberkeit gewährleisten - Wegerecht vorrübergehend beschränken - Eppenhainer Straße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten das Wegerecht auf dem Fußgängerweg südlich des Gebäudes Europallee 165 vorrübergehend auszusetzen. Dies soll so lange gelten, bis der Fußgängerweg keine Sackgasse mehr ist, bzw. der Weg durchgängig bis zur Grünfläche West nutzbar ist. Weiter soll es den Eigentümern genehmigt werden, den Weg baulich abzusichern, indem ein Tor am Eingang des Weges angebracht wird. Begründung: Im Bereich zwischen der Europa Allee und der Mammolshainer Straße, in Höhe der Europa Allee 165 (Gebäude "AXIS") befindet sich ein kleiner Wirtschaftsweg (siehe Bild rote Linie). Dieser Weg ist momentan eine Sackgasse und ist zurzeit nur über einen Eingang von der Eppenhainer Straße aus zugänglich (Bild - blauer Kreis). Zurzeit wird dieser Weg jedoch ausschließlich missbräuchlich genutzt! Ruhestörung, Drogenhandel, Vermüllung, Sachbeschädigung und Zerstörung von Pflanzen sind die zentralen Probleme dort. Personen, die sich dort treffen und niederlassen verursachen erheblichen Müll. Mitgebrachte Verpackungen von Essen und Getränken werden regelmäßig auf dem Weg hinterlassen. Ebenso werden Flaschen und anderer Müll aktiv in die umliegenden Gärten geworfen. Dies ist nicht nur belästigend, sondern kann für im Garten spielende Kinder auch gefährlich sein. Sperrmüll, wie bspw. Sofas werden dort abgestellt. Durch den Aufenthalt auch in den Nachstunden verursachen die Personen dort erheblichen Lärm, teilweise bis 3:00 Uhr morgens. Die hohe Beschwerdelage darüber müsste der Stadtpolizei bekannt sein. Die Sackgasse wird zum Drogenhandel genutzt. Drogen werden unter den Welldächern der Gartenlaube versteckt. Die Wände werden mit Grafiti beschmiert, E-Scooter und Leihfahrräder werden in die Sackgasse gebracht und dort demoliert. Baumeinfassungen an der Böschung werden mutwillig zerstört und Pflanzen niedergetrampelt. Jedes Treffen der Personen im Wirtschaftsweg ist geprägt von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten. Der Weg befindet sich in unmittelbarer Nähe von Wohnung, Schlafzimmern, sowie Gärten. Durch das missbräuchliche und rüpelhafte Verhalten der sich dort aufhaltenden Personen ist es den Anwohnern kaum möglich nachts in Ruhe schlafen zu können oder auch in den Abendstunden ihre Gärten nutzen zu können. Zahlreiche Anrufe beim Ordnungsamt und der Polizei haben bisher keinerlei Besserung gebracht. Zur Rechtslage: Der Wirtschaftsweg liegt auf dem Grundstück des AXIS. Die Stadt hat im Grundbuch ein Wegerecht zu Gunsten der Öffentlichkeit eingetragen. Dies soll auch nicht aufgehoben werden. Die Forderung ist, dieses Wegerecht auszusetzen. Momentan hat der Weg keinerlei Nutzen, weshalb ein Aussetzen für eine beschränkte Zeit kein Verlust für die Öffentlichkeit wäre. Um Ruhe und Sauberkeit zu gewährleisten, müsste am Anfang des Weges ein Tor angebracht werden. Den Anrainern an diesen Wirtschafsweg, die einen Ausgang von ihren Gärten dorthin haben, würde ein Schlüssel ausgehändigt werden, so dass diese den Weg weiterhin nutzen könnten. Quelle: Google Maps Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 1312/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Die Partei gegen CDU und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung)

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Poller/Fahrradbügel Idsteiner Straße/Ecke Kronthaler Straße anbringen

16.01.2024 · Aktualisiert: 18.03.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.01.2024, OM 4957 entstanden aus Vorlage: OF 1086/1 vom 16.12.2023 Betreff: Poller/Fahrradbügel Idsteiner Straße/Ecke Kronthaler Straße anbringen Der Magistrat wird gebeten, die schraffierte Fläche nach Möglichkeit mit Fahrradbügeln, ersatzweise mit Pollern, zu sichern. Begründung: Die o.g. Fläche wird häufig illegal beparkt. Aus diesem Grund soll die Fläche entsprechend geschützt werden. Dies kann idealerweise mit Fahrradbügeln erfolgen. Sollte der Platz nicht ausreichen, sind ersatzweise Poller zu verwenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2024, ST 563

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radverkehr im Ortsbezirk 1: Kreuzung Rebstöcker Straße/Ecke Mainzer Landstraße sicherer machen

28.11.2023 · Aktualisiert: 10.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4797 entstanden aus Vorlage: OF 1036/1 vom 02.11.2023 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Kreuzung Rebstöcker Straße/Ecke Mainzer Landstraße sicherer machen Der Magistrat wird gebeten, auf der Mainzer Landstraße stadteinwärts an der Kreuzung zur Rebstöcker Straße den Schutzstreifen für Radfahrende vollständig durchzumarkieren. Derzeit hört der Schutzstreifen vor der Hausnummer 405 auf und beginnt erst wieder nach 130 Metern nach der Kreuzung bei der Hausnummer 403. Sollte dies nicht umsetzbar sein, so sollen die Fahrradpiktogramme mittiger positioniert werden, damit diese auch für Autofahrende sichtbarer sind. Begründung: Eine durchgehende Fläche für Radfahrende ist sinnvoll, um für alle Verkehrsteilnehmenden eine verlässliche Situation zu gewehrleisten. An dieser Stelle wurde vermutlich aufgrund des Linksabbiegers bisher auf eine durchgehende Markierung verzichtet. Jedoch spricht aus Sicht des Ortsbeirates nichts dagegen, den Schutzstreifen weiter durchzuziehen. Foto: Manuel Denkwitz Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 660 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Längsparken auf der Südseite der Idsteiner Straße zwischen Hufnagelstraße und Kriegkstraße

25.08.2023 · Aktualisiert: 25.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2023, OF 963/1 Betreff: Längsparken auf der Südseite der Idsteiner Straße zwischen Hufnagelstraße und Kriegkstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf der südlichen Straßenseite der Idsteiner Straße zwischen Hufnagelstraße und Kriegkstraße Längsparken statt dem bestehenden Schrägparken einzurichten, auch wenn dadurch einige PKW-Parkplätze entfallen. Begründung: Im Straßenabschnitt ist es regelmäßig kaum möglich als Fußgängerin oder Fußgänger den Gehweg zu benutzen, da Kraftfahrzeuge beim Parken große Teile des Gehwegs blockieren. Komfortables Passieren etwa mit Kinderwägen ist nicht möglich. Der Straßenabschnitt befindet sich in der Nähe des derzeitigen Standortes der Grundschule im Europaviertel. Vor diesem Hintergrund sollte eine Nutzung des Gehwegs jederzeit gewährleistet werden. Da sich auf der Fahrbahn im Streckenabschnitt Linienbusse treffen können, die in diesem Fall regelmäßig ihre Geschwindigkeit erheblich reduzieren müssen, um gefahrlos aneinander vorbeizufahren, ist eine Änderung der Parkregelung weg vom Schrägparken ebenso von Vorteil. Ein möglicher gänzlicher Wegfall der PKW-Parkplätze im Straßenabschnitt scheint ob der zu erwartenden Geschwindigkeitserhöhung der PKW auf der Straße in diesem Fall keine zielführende Option. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 963/1 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Gehweg Idsteiner Straße für zu Fuß Gehende freihalten

22.08.2023 · Aktualisiert: 25.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2023, OF 954/1 Betreff: Gehweg Idsteiner Straße für zu Fuß Gehende freihalten Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, den Gehweg im Abschnitt Idsteiner Straße 15-25 gegen widerrechtlich parkende PKW sichern zu lassen, Längsparken anzuordnen und entsprechend beschildern zu lassen. Begründung: Der betreffende Gehweg ist tagsüber praktisch immer durch quer abgestellte PKW zugeparkt. Es handelt sich hier allerdings um einen Schulweg sowie den Weg zu einem stark frequentierten Hotel. Mobilitätseingeschränkte Menschen mit Rollstuhl oder Rollator können den Gehweg gar nicht passieren. Außerdem werden die Busse der Linie 52 ständig durch parkende PKW blockiert, deren Heck in die Straße hinein ragt. Foto: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 954/1 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkstreifen Idsteiner Straße mittels Poller absichern

02.05.2023 · Aktualisiert: 08.08.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3939 entstanden aus Vorlage: OF 810/1 vom 12.04.2023 Betreff: Parkstreifen Idsteiner Straße mittels Poller absichern Der Magistrat wird gebeten, das Ende des Parkstreifens in der nördlichen Idsteiner Straße vor dem westlichen Ende der Hattersheimer Straße mittels rot-weißem Poller sowie einer Sperrflächenmarkierung abzusichern. Begründung: Durch die fehlende Absicherung wird immer wieder in den Kreuzungsbereich hinein geparkt, was die Sicht behindert und damit die Sicherheit gefährdet. Am anderen Ende des Parkstreifens wurde der Poller hingegen angebracht, wie in der Abbildung ersichtlich. Fahrzeug behindert Sicht im Kreuzungsbereich richtig Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1654

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

VGF zur Herstellung barrierefreier Straßenbahnhaltestellen verpflichten

02.05.2023 · Aktualisiert: 09.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3927 entstanden aus Vorlage: OF 847/1 vom 30.04.2023 Betreff: VGF zur Herstellung barrierefreier Straßenbahnhaltestellen verpflichten Vorgang: M 163/20; B 125/23 Der Magistrat schreibt in seinem Bericht vom 10.03.2023, B 125, dass der barrierefreie Ausbau von Haltestellen nicht Bestandteil in der Magistratsvorlage M 192 war und dies nicht mehr in die beschlossene Magistratsvorlage aufgenommen werden könne. Der Magistrat verweist zudem auf den Nahverkehrsplan 2025+ und dessen Anlagen, in denen der barrierefreie Umbau der Straßenbahnhaltestellen im Ortsbezirk 1 nach dem 01.01.2022 begründet und aufgelistet sei. Die Anforderungen des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) seien somit erfüllt. Die zugehörige Karte weist den geplanten Ausbau folgender Straßenbahnhaltestellen mit Priorität und voraussichtlichem Fertigstellungsjahr aus: - Güterplatz, Priorität A, 2024 - HBF/Münchener Straße, Priorität A, 2025 ff. - Weser-/Münchener Straße, Priorität A, 2025 ff. - Rebstöcker Straße, Priorität A, 2025 ff. - Schwalbacher Straße, Priorität A, 2025 ff. - Galluswarte, Priorität B, 2024 - Speyerer Straße, Priorität B, 2024 - Wickerer Straße, Priorität B, 2025 ff. - Ordnungsamt, Priorität B, 2025 ff. - Platz der Republik, Priorität B, 2025 ff. - Galluspark, Priorität C, 2025 ff. - Kriegkstraße, Priorität C, 2025 ff. Es ist festzustellen, dass seit dem 01.01.2022 im Ortsbezirk 1 keine Straßenbahnhaltestellen barrierefrei umgebaut worden sind. Es wurde lediglich die Haltestelle "Börneplatz" für die T40-Wagen verlängert. Darüber hinaus ist beabsichtigt, die Haltestelle "Galluswarte" für die T40-Wagen zu verlängern, jedoch nicht vollständig barrierefrei auszubauen. Die oben genannten Ausnahmen werden lediglich pauschal begründet und beziehen sich auf die Fertigstellung der U 5 und grundlegende Umbaumaßnahmen, die als komplex beschrieben werden. Der überproportional hohe Anteil von 33 Prozent der noch nicht umgebauten Haltestellen der Priorität A und 20 Prozent der weiteren Haltestellen im Frankfurter Stadtgebiet befinden sich im Ortsbezirk 1. Der Magistrat beabsichtigt, in den Jahren 2023/2024 mit der barrierefreien Planung der Haltestelle "Rebstöcker Straße" zu beginnen. Weitere Umplanungen sind dem Ortsbeirat 1 derzeit nicht bekannt. Wenn die Planungen nicht beschleunigt werden, sind die vom Magistrat benannten Termine nicht mehr zu halten. Es ist weiterhin festzustellen, dass die Haltestellen mit der Priorität A und B einen hohen Fahrgastwechsel aufweisen und somit auch viele Menschen mit Behinderungen dort ein- und aussteigen. Das Fahrpersonal und Fahrgäste müssen helfend eingreifen und die Haltezeit verlängert sich. Das widerspricht der selbstbestimmten Fortbewegung behinderter Menschen und der beabsichtigten Beschleunigung des öffentlichen Nahverkehrs. Menschen mit Behinderungen, mobilitätseingeschränkte Personen und Seniorinnen und Senioren leiden besonders darunter, dass die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und des PBefG bisher im Ortsbezirk 1 nicht im ausreichenden Maße umgesetzt worden sind. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, 1. die Anstrengungen zum barrierefreien Ausbau der Straßenbahnhaltestellen im Ortsbezirk 1 massiv zu erhöhen; 2. zu prüfen, ob der Umbau beschleunigt werden kann, wenn nicht alle Vorgaben zur vollständigen Barrierefreiheit sofort umgesetzt werden; 3. die Daten der Umbauzeiträume zu überprüfen und ggf. fortzuschreiben; 4. die Kosten für die Umbaumaßnahmen zu beziffern; 5. der Stadtverordnetenversammlung das überarbeitete Konzept mit Angaben zu Umbauzeiträumen und den erwarteten Kosten zur Abstimmung vorzulegen; 6. den Ortsbeirat 1 über das überarbeitete Konzept mit Angaben zu Umbauzeiträumen und den erwarteten Kosten zu informieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Bericht des Magistrats vom 10.03.2023, B 125 Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1500 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Längsparken Idsteiner Straße anordnen

02.05.2023 · Aktualisiert: 08.08.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3938 entstanden aus Vorlage: OF 809/1 vom 12.04.2023 Betreff: Längsparken Idsteiner Straße anordnen Der Magistrat wird gebeten , in der Idsteiner Straße auf dem Abschnitt zwischen Kriegkstraße und Hufnagelstraße in Richtung stadteinwärts das Parken auf dem Gehweg zu unterbinden, sodass nur noch längs zur Fahrbahn innerhalb des markierten Parkstreifens geparkt werden kann. Das Ende des Parkstreifens soll zur Einmündung Hufnagelstraße hin mit einem Poller sichergestellt und als Sperrfläche markiert werden. Begründung: Der Gehweg auf dem o. g. Abschnitt wird durch das derzeitige Querparken häufig zugeparkt und es finden Behinderungen auf dem Gehweg statt, sodass die Restbreite aktuellen Anforderungen oftmals nicht mehr genügt. Da die gegenwärtige Situation zum illegalen Parken im Einmündungsbereich zur Hufnagelstraße hin einlädt, was die Sicht in den Querverkehr gefährlich behindert, soll dies künftig durch einen rot-weißen Poller unterbunden werden, wie bereits an ähnlichen Stellen im Umkreis im Einsatz (z. B. vor Stephensonstraße gegenüber). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1652

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verwendung der Stellplatzablösemittel 2022

02.05.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3928 entstanden aus Vorlage: OF 848/1 vom 30.04.2023 Betreff: Verwendung der Stellplatzablösemittel 2022 Vorgang: B 145/23 Der Magistrat berichtet in seinem Bericht vom 24.03.2023, B 145, über die Verwendung der Stellplatzablösemittel 2022. Darin finden sich in 2022 keine Maßnahmen im Ortsbezirk 1, obwohl folgende fünf Straßenbahnhaltestellen der Priorität A immer noch nicht umgebaut worden sind: Güterplatz, Priorität A HBF/Münchener Straße, Priorität A Weser-/Münchener Straße, Priorität A Rebstöcker Straße, Priorität A Schwalbacher Straße, Priorität A Der Magistrat berichtet außerdem über Rücklagen zum Jahresende 2022 in Höhe von über 33 Millionen Euro. Laut Magistrat sei der ausgewiesene Rücklagenbestand überwiegend durch Finanzierungsbewilligungen gebunden, unter anderem für den barrierefreien Umbau von Straßenbahnhaltestellen. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, 1. dem Ortsbeirat 1 mitzuteilen, welche Finanzierungsbewilligungen aus den Rücklagen für den barrierefreien Umbau von Straßenbahnhaltestellen bzw. für weitere Maßnahmen im Ortsbezirk 1 vorliegen; 2. welche Straßenbahnhaltestellen in den Jahren 2024, 2025 und 2026 barrierefrei umgebaut werden sollen; 3. die Anstrengungen zum barrierefreien Umbau von Straßenbahnhaltestellen im Ortsbezirk 1 massiv zu erhöhen, um die Vorgaben im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und Personenbeförderungsgesetz (PBefG) schnellstmöglich erfüllen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.03.2023, B 145 Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2023, ST 1871 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 60-11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Poller Idsteiner Straße anbringen

02.05.2023 · Aktualisiert: 08.08.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3940 entstanden aus Vorlage: OF 811/1 vom 12.04.2023 Betreff: Poller Idsteiner Straße anbringen Der Magistrat wird gebeten, auf dem Gehweg der nördlichen Idsteiner Straße, östlich der Hattersheimer Straße, Poller oder ggf. Fahrradbügel anbringen zu lassen, um das illegale Parken auf dem Gehweg zu unterbinden. Begründung: Aktuell wird dort immer wieder ordnungswidrig auf dem Gehweg geparkt, was zu Behinderungen führt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1655

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wann wird die Grünfläche „Am Wasserturm“ realisiert?

21.03.2023 · Aktualisiert: 01.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3756 entstanden aus Vorlage: OF 765/1 vom 04.02.2023 Betreff: Wann wird die Grünfläche "Am Wasserturm" realisiert? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann die Grünfläche "Am Wasserturm" realisiert und für Bürgerinnen und Bürger zugänglich gemacht wird. Im Rahmen des Berichts soll insbesondere auf folgende Fragen eingegangen werden: 1. Ist die Herstellung der Grünfläche bereits ausgeschrieben? 2. Wann wird die Ausführung beginnen? 3. Wann ist mit einer Öffnung der Grünfläche für die Bürgerinnen und Bürger zu rechnen? 4. Wurde mit der Eigentümerin des Grundstücks, auf dem der Zugang zum Park aus Richtung Idsteiner Straße erfolgen soll, mittlerweile eine Vereinbarung für einen uneingeschränkten Zugang getroffen? Wenn nein, warum nicht? 5. Erwartet der Magistrat durch zukünftige Baustellen in der Nähe, wie z. B. den Bau der U-Bahn-Linie 5 oder den Bau des Hochhauses auf dem angrenzenden Grundstück an der Europa-Allee, Verzögerungen im Zeitplan? Begründung: Der Ortsbeirat hat den Planungen zum Anlegen der Grünfläche "Am Wasserturm" im Sommer 2022 zugestimmt. Da man auf dem Grundstück bislang kaum Veränderungen wahrnehmen kann, wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat den aktuellen Sachstand mitzuteilen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2023, ST 1386 Aktenzeichen: 67-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit an Haltestelle „Rebstöcker Straße“ gewährleisten

21.02.2023 · Aktualisiert: 29.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2023, OM 3589 entstanden aus Vorlage: OF 750/1 vom 27.01.2023 Betreff: Verkehrssicherheit an Haltestelle "Rebstöcker Straße" gewährleisten Vorgang: OM 6015/20 OBR 1; ST 1543/20 Der Magistrat wird gebeten, den Radweg zwischen dem Haltestellenhäuschen "Rebstöcker Straße" und dem Fußgängerweg farblich eindeutig zu markieren, bis die versprochenen Maßnahmen aus dem Fahrradstadt-Beschluss umgesetzt werden. Begründung: Der hinter dem Haltestellenhäuschen "Rebstöcker Straße" entlang führende Radweg ist sehr schlecht erkennbar. Insbesondere bei Dunkelheit entstehen hier oft gefährliche Situationen, wenn aus der Tram aussteigende Fahrgäste den Radweg queren wollen, um zum Fußgängerweg zu gelangen. Eine Markierung würde den Radweg kenntlich machen und zur Verkehrssicherheit beitragen, da weiterhin nicht absehbar ist, wann die beschlossenen Maßnahmen umgesetzt werden und laut Stellungnahme vom 11.03.2020, ST 1543, auch nicht geplant ist, die Benutzungspflicht des Radweges an dieser Stelle aufzuheben. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6015 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1543 Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1319 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6357 Aktenzeichen: 66-5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grünfläche West: Zustimmung zur Planung des Grünflächenamtes

21.02.2023 · Aktualisiert: 01.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2023, OM 3591 entstanden aus Vorlage: OF 753/1 vom 31.01.2023 Betreff: Grünfläche West: Zustimmung zur Planung des Grünflächenamtes Der Ortsbeirat stimmt der vorgelegten und in der Ortsbeiratssitzung am 24. Januar 2023 vorgestellten Planung des Grünflächenamtes zur Gestaltung der Grünfläche West mit der Maßgabe zu, das folgende Ergänzungen und Änderungen abweichend von der Planung umgesetzt werden: 1. Erhalt der beiden Bäume im Bereich des Verbindungsweges zwischen Eppenhainer Straße und Anspacher Straße entlang der begrünten Böschung, die gemäß Planung vorsorglich gefällt werden sollten. 2. Einrichtung eines Tiny Forest mit biodiverser Bepflanzung entlang der Grundstücksgrenze in Richtung des Hochhauses "Axis", der möglichst nach der Miyawaki-Methode angelegt wird und einen Sichtschutz und Durchlaufschutz zur Wohnbebauung bildet. Begründung: Die vom Grünflächenamt vorgelegte Planung wird begrüßt. Es werden circa 65 neue Bäume gepflanzt. Leider müssen jedoch auch elf Bäume im Böschungsbereich gefällt werden, um einen barrierefreien Zugang und eine Anbindung des Gallus an das Europaviertel herstellen zu können. Zwei Bäume im Bereich des Verbindungsweges zwischen Eppenhainer Straße und Anspacher Straße entlang der begrünten Böschung können jedoch erhalten werden, wenn die Oberfläche des Weges nicht verdichtet oder versiegelt wird. Jeder erhaltenswerte Baum trägt zur Sauerstoffproduktion und Beschattung und somit zum Klimaschutz im Ortsbezirk bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.05.2023, ST 1077 Aktenzeichen: 67-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit im Ortsbeirat 1: Zwischenstand kurzfristiger Maßnahmen Straßenbahnhaltestelle „Rebstöcker Straße“

24.01.2023 · Aktualisiert: 28.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2023, OM 3413 entstanden aus Vorlage: OF 714/1 vom 03.01.2023 Betreff: Verkehrssicherheit im Ortsbeirat 1: Zwischenstand kurzfristiger Maßnahmen Straßenbahnhaltestelle "Rebstöcker Straße" Vorgang: V 317/22 OBR 1; ST 1257/22; OM 2003/22 OBR 1; ST 1814/22 Der Magistrat wird gebeten zu berichten, ob und welche kurzfristigen Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit der ein- und aussteigenden Straßenbahnfahrgäste an der Haltestelle "Rebstöcker Straße" stadteinwärts nach dem Ortstermin am 8. März 2022 umgesetzt wurden. Des Weiteren soll die Funktionalität der Lichtsignalanlage vor der Zeitinsel überprüft werden, da diese möglicherweise nicht dauerhaft beim Einfahren der Straßenbahnen auf Rot springt. Begründung: In der Stellungnahme vom 30.05.2022, ST 1257, wird auf den Ortstermin mit Vertretern des Magistrates am 8. März 2022 sowie auf den Wunsch des Ortsbeirates 1 hingewiesen, kurzfristige Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zu prüfen und umzusetzen. Hierzu hat der Ortsbeirat 1 bisher keine qualifizierte Rückmeldung erhalten. Gemäß Stellungnahme vom 15.08.2022, ST 1814, wurden Radbügel im Bereich der ehemaligen Pkw-Stellplätze entlang der Haltestelle gesetzt. Nach wie vor kommt es zu gefährlichen Situationen mit ein- und aussteigenden Straßenbahnfahrgästen, die beinahe von vorbeifahrenden Pkw und Lkw erfasst werden. Fahrgäste berichten, dass Autofahrende nach dem Öffnen der Türen ungehindert in den Haltestellenbereich eingefahren sind. Bis zum barrierefreien Umbau der Haltestelle werden laut Magistrat noch einige Jahre vergehen. Da nach Angaben des Magistrats Tempo 30 in diesem Abschnitt nicht möglich ist, hat der Ortsbeirat unter anderem eine Markierung der Fahrbahn in VGF-Grün (wie z. B. an der Haltestelle "Schweizer Straße/Gartenstraße") vorgeschlagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 08.02.2022, V 317 Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 2003 Stellungnahme des Magistrats vom 30.05.2022, ST 1257 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1814 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1280 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2024, ST 995 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Haltverbot Hattersheimer Straße einrichten

01.11.2022 · Aktualisiert: 07.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3014 entstanden aus Vorlage: OF 637/1 vom 16.10.2022 Betreff: Haltverbot Hattersheimer Straße einrichten Der Magistrat wird gebeten , in der Hattersheimer Straße auf dem Abschnitt zwischen Niedernhausener Straße und Idsteiner Straße ein Haltverbot einzurichten. Begründung: Durch das rücksichtslose Parken vor den Baumscheiben wird nicht nur der Verkehr (inklusive Gegenverkehr, nachfolgender Verkehr, Lkws, Radfahrende) erheblich behindert und gefährdet, sondern auch zu Fuß Gehende und mobilitätseingeschränkte Personen, die dadurch schlechter gesehen werden, insbesondere bei Dunkelheit und Regen. Am 13. September parkten auf diesem Abschnitt sechs Pkws auf der Fahrbahn, zweimal verdeckten sie die Sicht sogar im Kreuzungsbereich. Das Problem verstärkt sich nochmals zu Messezeiten, obwohl es für Messebesucher entsprechende Parkplätze gibt. Um mehr Grün zu haben sowie aus Umweltgründen entfallen in den Parkbuchten der o. g. Straße einige Stellplätze zugunsten von Pflanzenbeeten und Baumscheiben. Dies möchten einige Autofahrende offensichtlich nicht hinnehmen und parken dann einfach vor der Baumscheibe am Fahrbahnrand, obwohl es im Umkreis Tiefgaragen gibt. Dieses dreiste und rücksichtslose Verhalten nötigt nicht nur andere Verkehrsteilnehmer, sondern gefährdet insbesondere Radfahrende und behindert teilweise sogar die FES, was regelmäßig zu Hupkonzerten führt. Teilweise werden sogar bereitgestellte Mülltonnen von der FES nicht abgeholt, weil auf der Fahrbahn parkende Fahrzeuge die Zuwegung versperren. Dadurch muss auf eigene Kosten eine kostenpflichtige Sonderleerung beauftragt werden, was zu einer vermeidbaren Mehrbelastung für Anwohnende führt. Nach Rücksprache mit der städtischen Verkehrspolizei handelt es sich nicht mehr um "Parken in zweiter Reihe", wenn die Baumscheibe länger als fünf Meter ist, weshalb derartiges Verhalten aktuell nicht geahndet wird. Daher empfiehlt die städtische Verkehrspolizei die Beantragung eines Haltverbots über den Ortsbeirat, was hiermit erfolgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2023, ST 399

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel Hattersheimer Straße anbringen

04.10.2022 · Aktualisiert: 31.01.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2803 entstanden aus Vorlage: OF 603/1 vom 17.09.2022 Betreff: Fahrradbügel Hattersheimer Straße anbringen Der Magistrat wird gebeten , in der Hattersheimer Straße vor der Idsteiner Straße an der AWO Kita Europagarten Fahrradbügel anzubringen. Begründung: Da es an der o. g. Stelle Bedarf für sichere Fahrradbügel gibt, wie man dem Bild entnehmen kann (aktuell notdürftig am Rammschutz der Baumscheibe angeschlossen, wie auf den beigefügten Bildern zu erkennen ist), sollen Bügel zum sicheren Anschließen von Fahrrädern angebracht werden. Diese würden ebenso dazu beitragen, das illegale Beparken des Gehwegs durch Pkw-Fahrer zu unterbinden. An der gegenüberliegenden Straßenseite wurden zu diesem Zweck bereits Poller montiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 324 Beratung im Ortsbeirat: 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Barrierefreiheit im ÖPNV bei SEV

06.09.2022 · Aktualisiert: 01.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2621 entstanden aus Vorlage: OF 559/1 vom 20.08.2022 Betreff: Barrierefreiheit im ÖPNV bei SEV Der Magistrat wird gebeten, anlässlich des Schienenersatzverkehrs in der Mainzer Landstraße im August/September 2022, 1. bei der Einrichtung von Schienenersatzverkehr und bei der Verlegung von ÖPNV-Haltestellen künftig dafür Sorge zu tragen, dass auch mobilitätseingeschränkte Nutzerinnen und Nutzer wie Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sowie auf einen Rollator angewiesene Menschen gut vorankommen. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass die Nutzung von Rolltreppen in der Regel untersagt ist, wenn ein Rollator von der Krankenkasse beschafft wurde. 2. insbesondere sicherzustellen, dass die genannten Personengruppen halbwegs komfortabel zum Hauptbahnhof mit seinen vielen Umstiegsmöglichkeiten gelangen können; 3. notfalls für die genannten Personengruppen neben dem normalen Schienenersatzverkehr einen Ruf-Taxiservice einzurichten. Begründung: In den Sommerferien ist bzw. war für den Abschnitt Mönchhofstraße bis Platz der Republik/Hohenstauffenstraße ein Schienenersatzverkehr (SEV) eingerichtet, die Linien 11, 14 und 21 bedienten diesen Abschnitt mit der Ausnahme der Haltestellen "Mönchhofstraße", "Wickerer Straße" und "Rebstöcker Straße" nicht. Durch den SEV entstanden besonders an den Haltestellen "Mönchhofstraße" und "Hohenstauffenstraße" größere Laufwege. Außerdem wurden die Niederflurhaltestellen "Mönchhofstraße", "Galluswarte" und "Glauburgstraße" nicht bedient. Die eingesetzten Busse verfügten einerseits teilweise nicht über Niederflurtechnik, andererseits sind sämtliche Haltestellen des SEV nicht barrierefrei ausgebaut, sodass auch ein Niederflurbus hier ein nur schwer zu meisterndes Hindernis darstellt. Die Nutzung des ÖPNV ist/war für mobilitätseingeschränkte Reisende während des SEV daher sehr beschwerlich. Eine solche Situation gilt es künftig zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 612 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 1 am 24.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 1 am 21.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radverkehr im Ortsbezirk 1: Radbügel Eppenhainer Straße/Idsteiner Straße

06.09.2022 · Aktualisiert: 01.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2643 entstanden aus Vorlage: OF 590/1 vom 16.08.2022 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Radbügel Eppenhainer Straße/Idsteiner Straße Der Magistrat wird gebeten, die nordwestliche gepflasterte Gehwegfläche entlang der Idsteiner Straße neben dem Kreuzungsbereich mit der Eppenhainer Straße gegenüber der Bushaltestelle mit einer ausreichenden Anzahl an Radbügeln versehen zu lassen. Begründung: Viele Anwohnende aus dem Gallus nutzen die Buslinie 52 und legen die letzte Meile zu ihrer Wohnung mit dem Fahrrad zurück. Sie können ihr Rad derzeit jedoch nicht sicher anschließen. Anlagen: Auszug aus Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2815 Aktenzeichen: 66-2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkehrskontrollen auf der Mainzer Landstraße?

01.08.2022 · Aktualisiert: 20.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2022, OF 558/1 Betreff: Verkehrskontrollen auf der Mainzer Landstraße? Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie viele Verkehrs- und Geschwindigkeitskontrollen gab es auf der Mainzer Landstraße 2021 und 2022 (bisher)? 2. An welchen Stellen werden regelmäßig Radarkontrollen durchgeführt und wie häufig? Wie ist die Quote der Verstöße hierbei? 3. Wie oft und wo wird der Enforcement Trailer eingesetzt? Wie sind hier die Quoten? 4. Wäre die Installation einer festen Blitzersäule denkbar, bspw. an den Kreuzungen Mainzer Landstraße und Krifteler Straße oder Schwalbacher Straße? Wenn nein, warum nicht? 5. Werden auch Lärmmessungen der Autos durchgeführt? Wenn nein, warum nicht? Begründung: Mehrere Anwohner haben sich über die Geschwindigkeit der Autos auf der Mainzer Landstraße, vor allem im Abschnitt zwischen der Schwalbacher und Rebstöcker Straße, beschwert. Autos fahren hier oft 70 oder mehr km/h. Auch fällt auf, dass zunehmend laute und "aufgemotzte" Autos dabei sind, die sehr viel Lärm entwickeln und so Anwohnerinnen und Anwohner stören. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 45 Beschluss: Auskunftsersuchen V 472 2022 Die Vorlage OF 558/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zebrastreifen vor Kita Lahn`sche Höfe

28.06.2022 · Aktualisiert: 14.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2416 entstanden aus Vorlage: OF 494/1 vom 07.06.2022 Betreff: Zebrastreifen vor Kita Lahn`sche Höfe Der Magistrat wird gebeten, vor der Kita Lahn`sche Höfe an der Lahnstraße/Ecke Rebstöcker Straße einen weiteren Fußgängerüberweg zur Straßenbahnhaltestelle "Gustavsburgplatz" einrichten zu lassen. Begründung: Viele Bewohnerinnen und Bewohner der Lahnstraße und Kindergartenkinder der Kita Lahn`sche Höfe machen in der Regel keinen Umweg über den existierenden Zebrastreifen in Richtung Gustavsburgplatz, sondern queren die Straße direkt an der Lahnstraße/Ecke Rebstöcker Straße. Ein weiterer Fußgängerüberweg macht den Weg der Kitakinder und Bewohnerinnen und Bewohner der Lahnstraße sicherer und komfortabler. Planung Marie-Pfungst-Platz Quelle: Grünflächenamt Frankfurt, Anmerkungen Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2360 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkbank an der Kirche Maria Hilf

24.05.2022 · Aktualisiert: 14.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2205 entstanden aus Vorlage: OF 454/1 vom 06.05.2022 Betreff: Parkbank an der Kirche Maria Hilf Der Magistrat wird gebeten, in der Nähe bzw. am Platz vor der Kirche Maria Hilf im Gallus (Rebstöcker Straße 70) eine Parkbank auf städtischem Grund aufzustellen. Begründung: Die Gottesdienstbesucher sind meist älter und müssen zum Teil etwas laufen, bis sie zur Kirche gelangen. Bei einigen besteht der Wunsch, sich beim Warten auf den Beginn des Gottesdienstes setzen zu können. Da nicht ganz klar ist, welcher Bereich des Weges/Platzes der Stadt und welcher der Gemeinde Maria Hilf gehört, sollte die Stadt bestimmen, welcher Aufstellpunkt für die Bank am geeignetsten ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2022, ST 1761 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mobilität im Ortsbezirk 1: Busverkehr im Gallus optimieren und verknüpfen

24.05.2022 · Aktualisiert: 11.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2195 entstanden aus Vorlage: OF 444/1 vom 03.05.2022 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Busverkehr im Gallus optimieren und verknüpfen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Zuge der nächsten planmäßigen Überarbeitung des Buslinienkonzeptes die folgenden Anregungen zur Optimierung des Busverkehrs im Gallus und zur Vermeidung teurer Parallelverkehre umgesetzt werden können: 1. Andienung der Ackermannstraße/Ecke Friedrich-Ebert-Siedlung mit ein bis zwei Haltestellen. 2. Schaffung einer Busverbindung zwischen Schloßborner Straße und Rebstöcker Straße. 3. Optimierte Verknüpfung des Gallus mit dem Gutleut. 4. Verknüpfung des Straßenbahn- und Busnetzes an mehreren Stellen anstatt nur der Galluswarte. 5. Vermeidung des Parallelverkehrs in der Kleyerstraße (Buslinie 52 und Straßenbahnlinie 14). 6. Aufwertung der Buslinie 87 und Änderung der Linienwege der Buslinien 52 und 87 (siehe Foto Vorschlag Buslinienkonzept Gallus). Begründung: Fehlende Verknüpfungen und bisher nicht erschlossene Viertel erschweren den Umstieg auf den ÖPNV und machen Umwegfahrten erforderlich. Gleichzeitig kann auf teure Parallelverkehre z. B. in der Kleyerstraße verzichtet werden. Intelligente Anpassungen der Linienführung und zusätzliche Umsteigemöglichkeiten führen nicht zwangsläufig zu Mehrkosten, erhöhen aber die Attraktivität für die Fahrgäste. (Vorschlag Buslinienkonzept Gallus) Foto: Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2162 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 92 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mobilität im Ortsbezirk 1: Radbügel Tramhaltestelle „Rebstöcker Straße“

26.04.2022 · Aktualisiert: 24.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 2003 entstanden aus Vorlage: OF 399/1 vom 05.04.2022 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Radbügel Tramhaltestelle "Rebstöcker Straße" Der Magistrat wird gebeten, in folgenden Bereichen eine ausreichende Anzahl von Radbügeln installieren zu lassen: - Vor der Mainzer Landstraße 405 (Postfiliale) - beide Pkw-Stellplätze - Vor der Mainzer Landstraße 403 - Eckbereich zur Rebstöcker Straße Begründung: Im Bereich der Tramhaltestelle "Rebstöcker Straße" stadteinwärts kommt es regelmäßig zu gefährlichen Situationen zwischen Pkw und Lkw sowie ein- und aussteigenden Fahrgästen der Straßenbahn. Dabei behindern parkende Autos zusätzlich die Sicht der zu Fuß Gehenden und Radfahrenden. Der Radverkehr hat an dieser Stelle deutlich zugenommen. Es parken sehr viele Radfahrende vor der neuen Postfiliale, seit diese Ende vergangenen Jahres eröffnet hat. Immer mehr Fahrgäste aus der näheren Umgebung steigen vom Rad auf die Tram um. Auch wegen der neuen Wohnbebauung im Umfeld nutzen immer mehr Menschen die Straßenbahn. Daher ist es unerlässlich, weitere Radbügel vor der Postfiliale und entlang der Haltestelle installieren zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1814 Antrag vom 03.01.2023, OF 714/1 Anregung an den Magistrat vom 24.01.2023, OM 3413

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16:03 Verkehrsanlagen Text Mittel für den barrierefreien Ausbau der Straßenbahnhaltestellen der Linien 11, 14 und 21 zwischen Mönchhofstraße und Römer bereitstellen

15.03.2022 · Aktualisiert: 01.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.03.2022, OF 396/1 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16:03 Verkehrsanlagen Text Mittel für den barrierefreien Ausbau der Straßenbahnhaltestellen der Linien 11, 14 und 21 zwischen Mönchhofstraße und Römer bereitstellen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für den barrierefreien Ausbau der Straßenbahnhaltestellen der Linien 11, 14 und 21 - Wickerer Str., Rebstöcker Straße (Linie 11, 14, 21) - Schwalbacher Straße (Linie 11, 21) - Ordnungsamt, Galluspark, Kriegkstraße (Linie 14), - Galluswarte, Güterplatz, Platz der Republik, (Linie 11, 14, 21), - Münchener Straße, Weser Straße, Karmeliterkloster (Linie 11 u. 14), werden in den Haushalt die nötigen Planungsmittel sowie die Mittel für die Umsetzung der Baumaßnahmen eingestellt. Begründung: Bei den Straßenbahnlinien 11, 14 und 21 zwischen Mönchhofstraße und Hauptbahnhof bzw. Römer handelt es sich um eine der am meisten frequentierten Straßenbahnlinien in Frankfurt. Spätestens Ende 2022 ist die Stadt Frankfurt durch die Richtlinien der EU verpflichtet, Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen sicher zu stellen, dazu gehört auch der Zugang zum ÖPNV. Anlage 1 Auszug aus dem RMV Nahverkehrsplan 2020: 5.4.3 Ausbau barrierefreier Haltestellen Für die Haltestellen von Bussen, Straßenbahnen und U-Bahnen verfolgt der RMV das Ziel der vollständigen Barrierefreiheit bis 2022 gemäß der gesetzlichen Vorgabe in § 8 Abs. 3 des PBefG unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und der technischen Möglichkeiten. Dabei gibt es ebenso Haltestellen, für die der barrierefreie Ausbau nicht erforderlich ist. Dies sind insbesondere: - Haltestellen mit sehr geringer Frequentierung (z. B. außerorts), - Haltestellen an Wohnstraßen mit schmalen Gehwegen oder Mischflächen ohne eigene - Wartefläche, bei denen die Herstellung regelkonformer Haltestellen nicht machbar ist, - Haltestellen, deren Bestand nicht langfristig gesichert ist und - Haltestellen, die aufgrund der umliegenden Geländebeschaffenheit nicht barrierefrei erreichbar sind. Unter Berücksichtigung dieser Ausnahmen wird für das RMV-Gebiet bis zum 1. Januar 2022 ein Anteil von insgesamt etwa 64 Prozent barrierefreier oder weitgehend barrierefreier Haltestellen angestrebt. Weitgehend barrierefrei sind zum Beispiel Haltestellen mit Bordsteinhöhen von mindestens 16 Zentimetern und Bodenindikatoren. Darunter fallen unter anderem sämtliche in den vergangenen Jahren durch Hessen Mobil geförderten Haltestellen (nach den Förderregeln bis 2015). Der RMV unterstützt die zuständigen Straßenbaulastträger und lokalen Nahverkehrsorganisationen insbesondere durch die Formulierung übergeordneter Standards. Zudem hat er mit dem Maßnahmenplan "Barrierefreie Haltestellen im Busverkehr" [RMV 2019] praxisrelevante Informationen zusammengestellt und veröffentlicht. T eil 1 gibt politischen Entscheiderinnen und Entscheidern einen strategischen Überblick. Der umfangreiche Planungsleitfaden als Teil 2 richtet sich an die umsetzenden Akteure, umfasst wichtige rechtliche Rahmenbedingungen, Empfehlungen des RMV zur konkreten Umsetzung sowie Aspekte zur Finanzierung. Die Aussagen zur Vorgehensweise lassen sich auch auf Straßenbahn- und U-Bahn-Haltestellen übertragen. Anlage 2 Auszug aus dem barrierefreien RMV Schienennetzplan 2022 Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 47 Beschluss: Etatanregung EA 95 2022 Die Vorlage OF 396/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die PARTEI

Partei: LINKE.

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Ideen

Idee
1

Blitzer auf der Idsteiner Straße

25.11.2025

In der Idsteiner Straße besteht aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ein erhöhtes Gefährdungspotenzial für Kinder und andere Verkehrsteilnehmende. Auf einer kurzen Strecke befinden sich zwei Kindergärten sowie zwei Schulen, wodurch täglich viele Kinder die Straße nutzen – sowohl zu Fuß als auch mit dem Fahrrad oder dem Roller. Zusätzlich leben in diesem Bereich zahlreiche Familien, sodass die Straße auch außerhalb der Bring- und Abholzeiten stark von Kindern frequentiert wird. Obwohl der Bereich als 30-km/h-Zone ausgewiesen ist, wird diese Geschwindigkeitsbegrenzung von vielen Autofahrern regelmäßig überschritten. Dies führt immer wieder zu gefährlichen Situationen, insbesondere beim Queren der Straße oder im unmittelbaren Umfeld der Ein- und Ausgänge der Einrichtungen. Kinder haben aufgrund ihres Alters ein eingeschränktes Gefahrenbewusstsein und können Geschwindigkeiten sowie Entfernungen von Fahrzeugen schlechter einschätzen. Umso wichtiger ist es, dass die vorgegebene Geschwindigkeit konsequent eingehalten wird. Ein fest installierter Blitzer dient hier als wirksame Maßnahme, um die Geschwindigkeit dauerhaft zu reduzieren und die Verkehrssicherheit deutlich zu erhöhen. Durch die verstärkte Einhaltung der 30-km/h-Regelung wird das Risiko von Unfällen erheblich verringert und der Schutz der besonders schutzbedürftigen Gruppen – insbesondere der Kinder – nachhaltig verbessert.

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Neue Ampel auf der Mainzer Landstraße bei der Krifteler Straße

23.07.2022

Die Mainzer Landstraße benötigt dringend zur Gefahrenabwehr eine Fußgängerampel in der Höhe Krifteler Straße, vor allem da sich genau gegenüberliegend Lidl, Aldi und das REWE Center befinden. Die bestehenden Ampeln an der ecke Rebstöcker Straße und Schwalbacher Straße sind beide über 250 Meter in beiden Richtungen zu weit entfernt. Der Abschnitt der Mainzer Landstraße ist von Fußgängerampel zu Fußgängerampel 520 Meter (EINEN HALBEN KILOMETER) entfernt. Somit ist es nicht verwunderlich das sehr viele Fußgänger gefährlich dort die Mainzer Landstraße im fließenden Verkehr überqueren, um die Discounter und Supermärkte zu erreichen! Hier muss mehr sicherheit her, also bitte eine neue Ampel für die Mainzer Landstraße in der Höhe Krifteler Straße installieren.

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Mehr Platz für Fußgänger*innen und Kinder in der Schwalbacher Straße schaffen

13.05.2022

SITUATION: Die Schwalbacher Straße zwischen Frankenallee und Idsteiner Straße ist eine wichtige Verbindung vom Zentrum des Gallus in das Europaviertel. Hier sind stets viele Menschen unterwegs, davon sehr viele Kinder. Nicht nur, weil sich in der Straße eine städtische Kita und ein Eingang der Paul-Hindemith-Schule befinden. Auch der Spielplatz/Eiscafe am Quäkerplatz sowie der Spielplatz am Lotte-Specht-Park sind Anlaufpunkte für viele Familien. PROBLEM: Leider ist dort oft kaum ein Durchkommen für Menschen, die zu Fuß auf dem Bürgersteig unterwegs sind: Täglich sehe ich dort Fahrzeuge, die falsch parken und damit kaum noch Platz für Fußgänger lassen. Das ist vor allem für Menschen ein Problem, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, aber auch für Menschen mit Kinderwagen oder Kinder, die mit dem Fahrrad oder Roller dort unterwegs sind. IDEE: Die Ausnahmeregelung "Parken auf Gehwegen" (Verkehrszeichen 315) auf dem Straßenabschnitt Schwalbacher Straße zwischen Frankenallee und Idsteiner Straße abschaffen. Dann müssten die Fahrzeuge wieder parallel zur Fahrbahn abgestellt werden, der Bürgersteig bliebe komplett frei. Damit würde viel Platz für Fußgänger und eventuell sogar für einen Fahrradweg entstehen. Dies würde die Aufenthaltsqualität und die Verkehrssicherheit der Straße stark verbessern und eine effizientere Verbindung zwischen Gallus und Europaviertel schaffen.

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Spiegel Kreuzung Idsteiner/Hufnagel Straße

20.01.2022

An der Kreuzung Idsteiner Straße/ Hufnagel Straße ist die Kreuzung aus der Hufnagel Straße kommend sehr unübersichtlich, egal ob mit dem Rad oder dem Auto. Man muss weit auf die Kreuzung herausfahren, um den Gegenverkehr sehen zu können. Ein einfacher Spiegel würde die Situation unkompliziert vereinfachen, auch für den dort verkehrenden Linienbus 52.

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2

Gasse ohne Namen (Gallus)

19.04.2021

Es gibt eine Gasse, die die Frankenallee und Idsteiner Straße verbindet; hinter der Sporthalle der Paul-Hindemith-Schule. Hätte sie nicht einen Namen verdient? Zum Beispiel: Fritz-Bauer-Gasse oder Hermann-Langbein-Gasse (Ausschwitzprozesse im Saalbau Gallus)

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7

Frankenallee - verkehrsberuhigte Zone

04.02.2019

Die Frankenallee ist die grüne Lunge des Gallus. Die Fahrbahnverengung auf der Mainzer Landstraße, die ich sehr befürworte, führt allerdings dazu, dass die Pendler zunehmend auf die Frankenallee und Idsteiner Straße ausweichen. Ich finde es gut, wenn man es den Autofahrern zunehmend unbequemer macht mit dem Fahrzeug in die Innenstadt zu fahren. Es sollte aber vermieden werden, dass dadurch der Verkehr ungewollt durch Wohngebiet geleitet wird. Deswegen plädiere ich für einen Antrag, der die Frankenallee zwischen der Rebstöcker Straße und Hufnagelstraße als verkehrsberuhigte Zone ausweist.

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7

Frankenallee - verkehrsberuhigte Zone

04.02.2019

Die Frankenallee ist die grüne Lunge des Gallus. Die Fahrbahnverengung auf der Mainzer Landstraße, die ich sehr befürworte, führt allerdings dazu, dass die Pendler zunehmend auf die Frankenallee und Idsteiner Straße ausweichen. Ich finde es gut, wenn man es den Autofahrern zunehmend unbequemer macht mit dem Fahrzeug in die Innenstadt zu fahren. Es sollte aber vermieden werden, dass dadurch der Verkehr ungewollt durch Wohngebiet geleitet wird. Deswegen plädiere ich für einen Antrag, der die Frankenallee zwischen der Rebstöcker Straße und Hufnagelstraße als verkehrsberuhigte Zone ausweist.

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2

Frankfurt Fahrradfahrer-freundlicher machen!

30.10.2014

Ich wohne in Frankfurt-Nied und arbeite im Bahnhofsviertel. Seit dem Frühjahr fahre ich die Strecke mit dem Fahrrad – hierbei ist mir aufgefallen, dass diese Strecke nicht gerade Fahrradfahrer-freundlich ist. An vielen Stellen gibt es Wurzelprobleme, die regelmäßig behoben werden sollten – Sturzgefahr. Das größte Problem, jedoch, ist das man sich auf dieser Strecke sehr unwohl als Fahrradfahrer fühlt, da es wenige bis keine Fahrradwege gibt. Meine Idee: Auf der Mainzer Landstraße müssen Fahrradwege entstehen. Ab dem Platz der Republik bis zur „Rebstöcker Straße, Höhe Burger King, fährt die Straßenbahn. Diese Strecke wird von den Autofahrern oft als zweispurige Fahrbahn genutzt obwohl hier effektiv nur 1,5 Autos hinpassen. So wird man als Fahrradfahrer oft von der Straße auf den Gehweg verdrängt und die Straßenbahn hat oft das Problem der blockierten Trassen. In diesem Bereich sollte ein Fahrradweg entstehen! Die Autofahrer wissen dann ganz klar, dass es sich nur um eine Fahrspur handelt, die Straßenbahn hat auch das Problem der blockierten Trassen nicht mehr und wir Fahrradfahrer können endlich beruhigt auf dem Fahrradweg fahren. In der Höhe vom Burger King beginnt ein Fahrradweg, was super ist. Leider ist ab der Höhe Mönchhofstraße dieser Fahrradweg nicht mehr beleuchtet. Hier gibt es einige „Waldstücke“, die sehr dunkel sind, selbst mit Fahrradlicht – auch das gehört behoben.

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3

Leerstehende Gewerbeflächen für Künstler und Kreative sowie für vielfältige kulturelle Zwecke nutzen

30.10.2014

Es gibt sehr viele leerstehende Industriegebäude, ich denke da beispielsweise an das ehemalige Tevesgelände an der Rebstöcker Straße im Gallus. Seit rund 10 Jahren verfällt der Großteil des Geländes, obwohl es da auch das sehr schöne Projekt "Soziale Stadt Gallus" gibt. Die Gebäude sind zum Abriss vorgesehen, aber seit Jahren passiert nichts damit. Einige Gebäude wären, wenn sie im Lauf der Jahre nicht immer mehr verfallen wären, wunderbar geeignet gewesen, um dort Werkstätten, Ateliers, Theater, Begegnungsstätten, KITAs und vieles mehr einzurichten. Andere (Büro)gebäude auf dem Tevesgelände sollen ebenfalls abgerissen werden um dem Wohnungsbau Platz zu machen, obwohl sie nach Augenschein mit Sicherheit nicht abbruchreif sind. Ich plädiere dafür, dass das Planungsamt der Stadt Frankfurt leerstehende Industrie- und Gewerbeflächen auf dem Tevesgelände und anderswo zumindest teilweise für die oben genannte Nutzung freigibt, ggf auch für einen begrenzten Zeitraum.

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Tauben-Netz an der Galluswarte

04.10.2014

Wie viele andere auch, steige ich 2x am Tag auf meinem Arbeitsweg an der Galluswarte von der S-Bahn zur Straßenbahn um. Und jedesmal ärgere ich mich über den Taubendreck und die daraus resultierenden unhygienischen Zustände - und das an einem der am stärksten frequentierten Umsteigebahnhöfen Frankfurts inklusive eines Obst- & Gemüsestandes! Oftmals wartet man unter der Bahnüberführung an der Mainzer Landstraße geraume Zeit auf die Straßenbahn, und wer nicht sowieso vom Taubendreck getroffen wird, darf nicht nur die herabfallenden Hautschuppen & Federn dieser - als Krankheitsüberträger hinlänglichen bekannten - Tiere einatmen, die auf den T-Trägern der Bahnüberführung leben und brüten, sondern muß besonders auf den Bahnsteigen permanent dem Taubendreck ausweichen. Ich befinde das als unhaltbaren Zustand und fordere daher die Stadt Frankfurt auf, die T-Träger der Bahnüberführung mit einem Tauben-Netz zu bespannen, um es den Tieren dadurch nicht mehr zu ermöglichen, sich dort niederzulassen. Eine Bahnüberführung weiter an der Mainzer Landstraße in Höhe Schloßborner Straße klappt das wunderbar! Und so ein Netz und seine Anbringung sollten auch kein Vermögen kosten...